Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gegenstand und Geltung

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen zugrunde, welche TeamExperience (eine Marke von SportExperience) mit abschließt.

1.2 Abweichungen oder Ergänzungen des Kunden bzgl. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung wirksam.

1.3 Für vermittelte Fremdleistungen gelten die Zahlungsbedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. 

 

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt zustande durch die Unterzeichnung des Auftrages, bzw. durch die schriftliche Auftragsbestätigung.

2.2 Nachträgliche Änderungen der Vertragsinhalte sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

 

§ 3 Preise & Leistungen

3.1 Die Preise und Leistungen sind aus den Ausschreibungen, zugesandten Angeboten oder  Rechnungen zu entnehmen.

3.2 Etwaige Wünsche, Änderungen, Besonderheiten oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Preise beziehen sich auf eine Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter behält sich Preisänderungen vor.

 

§ 4 Rücktrittsrecht 

4.1 TeamExperience (eine Marke von SportExperience) kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn sich der Kunde trotz entsprechender Abmahnung in starkem Maße vertragswidrig verhält oder Sicherheitsanweisungen nicht befolgt.

4.2 Bereits bezahlte Anzahlungen oder Honorare werden in diesen Fällen, abzüglich ggf. fälliger Stornokosten, selbstverständlich unverzüglich zurückerstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, entstehen den Kunden nicht

 

§ 5 Anmeldestornierung

5.1 Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Auftraggeber den Rücktritt vom Vertrag erklären; dies muss in jedem Fall schriftlich geschehen. 

5.2 Bei einer Stornierung bereits erteilter oder terminierter Aufträge behalten wir uns folgende Stornogebühren vor:

  • Stornierung des gebuchten Programms von Auftragsbestätigung bis 8 Wochen vor dem Termin 20% der Auftragssumme/Rechnungssumme
  • Stornierung des gebuchten Programms 8 bis 4 Wochen vor dem Termin 50% der Auftragssumme/Rechnungssumme
  • Stornierung des gebuchten Programms 4 bis 2 Wochen vor dem Termin 80% der Auftragssumme/Rechnungssumme
  • Stornierung des gebuchten Termins kürzer als 2 Wochen vor dem Termin 100% der Auftragssumme/Rechnungssumme

5.3 Stornierungskosten der beauftragten Leistungsträger werden in tatsächlich anfallender Höhe an den Auftraggeber weiter berechnet.

 

§ 6 Zahlungsmodalitäten

6.1 Unsere Rechnungen sind nach Erhalt sofort aber bis spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung fällig. 

6.2 Nach Erhalt der Auftragsbestätigung werden umgehend 10% der Gesamtsumme als Anzahlung fällig. Die genaue Abrechnung erfolgt nach der Veranstaltung. 

6.3 Für vermittelte Fremdleistungen gelten die Zahlungsmodalitäten der Leistungsträger

6.4 Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. 

 

§ 7 Gewährleistungen und Leistungsänderungen

7.1 Wir leisten Gewähr für die auftragsgemäße Ausführung des uns erteilten Auftrages.

7.2 Eine Gewährleistung für Erfolg oder das Gefallen der Veranstaltung ist ausgeschlossen. 

7.3 Der Veranstalter behält sich vor, aufgrund von gewichtigen Gründen, vertragliche Leistungen zu ändern. Dies kann aufgrund von Witterungsbedingungen jederzeit der Fall sein. Ebenso können Programmänderungen stattfinden z.B. aufgrund der Gruppenleistungsfähigkeit. 

 

§ 8 Schlechtes Wetter und höhere Gewalt

8.1 Wenn eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht wie geplant stattfinden kann, versucht TeamExperience (eine Marke von SportExperience) in Abstimmung mit dem Auftraggeber, ein gleichwertiges Alternativprogramm zu organisieren. Ist dies nicht möglich und wird der Vertrag gekündigt, so kann TeamExperience (eine Marke von SportExperience) für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Auftraggeber zur Last.

8.2   Schlechtes Wetter ist nicht mit höherer Gewalt gleichzusetzen. Solange das Wetter eine gefahrlose Durchführung des Programms zulässt, findet dieses wie geplant statt. Wir behalten uns das Recht vor, das Programm aufgrund der Witterung zu verändern oder anzupassen. Eine Absage seitens des Auftraggebers aufgrund der Witterung mindert nicht den Vergütungsanspruch von TeamExperience (eine Marke von SportExperience). Es findet Punkt 5 „Anmeldestornierung“ Anwendung.

 

§ 9 Teilnahmebedingungen

9.2 Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an Veranstaltungen von TeamExperience auf eigene Gefahr und Risiko.

Allgemeine Teilnahmebedingungen:

  • Für die Teilnahme an Programmen ist ein guter allgemeiner Gesundheitszustand notwendig.
  • Die Durchführung der Programme erfolgt nach dem Prinzip Challenge by Choice.
  • Alle Veranstaltungen werden auf freiwilliger Basis der Teilnehmenden durchgeführt. Unsere Guides sind angehalten dies zu wahren, aber die Teilnehmenden auch in einem Lernprozess zu begleiten.
  • Jede Art von Beeinträchtigung durch Alkohol, Drogen oder auch starken Medikamenten führen zum Ausschluss der Veranstaltung.

 

Teilnahmebedingungen für eine Teilnahme an Mountainbikeprogrammen:

  • Voraussetzung für die Teilnahme an Mountainbike Programmen ist ein technisch einwandfreies Mountainbike.
  • Die Teilnehmenden verpflichten sich einen Helm zu tragen. Wird diesem Punkt nicht Folge geleistet führt dies zum sofortigem Ausschluss vom Programm.
  • Für Mountainbike Programme empfehlen wir eine Pannenausrüstung wie in den Beschreibungen erläutert und eine erweiterte Schutzausrüstung (z.B. Brille, lange Fahrradhandschuhe, Protektoren).
  • Witterungsangepasste Kleidung wird empfohlen (z.B. Regenkleidung).
  • Eine vollständige Fahrtüchtigkeit wird bei den Programmen vorausgesetzt. Jede Art von Beeinträchtigung durch Alkohol, Drogen oder auch starken Medikamenten führen zum Ausschluss der Veranstaltung.
  • Jeder Teilnehmende hat sich an die Anweisungen des Guides zu halten. Für entstandene Schäden, aufgrund von Nichtbeachtung der Anweisung der Guides, haftet der Teilnehmende in vollem Umfang.
  • Die Teilnehmenden sind angehalten sich so zu verhalten, dass Sie keinen anderen Teilnehmenden stören oder gefährden (z.B. ausreichend Abstand einhalten, angepasste Geschwindigkeit an das jeweilige Fahrkönnen, Sicht- und Wetterverhältnisse). TeamExperience behält sich vor, Teilnehmende während einer Veranstaltung bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anweisungen, vom Programm auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmeentgelts besteht nicht. Etwaige Kosten für einen Rücktransport trägt der Ausgeschlossene selbst.
  • Den Teilnehmenden ist bekannt, dass Mountainbiken Gefahren mit sich bringt und Stürze im Bereich des Möglichen sind. Die daraus entstehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden nehmen die Teilnehmenden in Kauf.
  • Der Teilnehmende hat für eine ausreichend, dem Programm entsprechend, Getränke und Verpflegung selbst zu sorgen.
  • TeamExperience hat nicht die Aufgabe technische Unterstützung bei Pannen von Teilnehmenden zu leisten. Kann die Tour aufgrund eines Defekts nicht beendet werden, so muss ein eventueller Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten durch den Teilnehmenden selbst getragen werden.
  • Den Teilnehmenden ist bewusst das ein Mountainbikeprogramm auf befestigten und unbefestigten Wegen stattfindet. Ebenso finden diese Veranstaltungen auf freiem Gelände und in freier Natur statt. Was sowohl eine besondere Beanspruchung an die körperliche Fitness, das eigene fahrtechnische Können als auch durch wettereinflüsse bedingte besondere Gegebenheiten mit sich bringt.
  • Als Teilnehmenden bei Programmen liegt es alleine in der eigenen Einschätzung an fahrtechnischem Können und Kondition, ob gewisse Abschnitte gefahren werden oder nicht. Eine vorherige Besichtigung kann bei der Einschätzung hilfreich sein. Im Zweifel sollte ein Abschnitt besser geschoben oder getragen werden.
  • Beim Befahren von öffentlichen Straßen und Wegen ist die Straßenverkehrsordnung eigenständig einzuhalten.

 

§ 10 Besondere Risiken

10.1 Da es sich bei unseren Veranstaltungen um Aktivitäten handelt die ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko mit sich bringen, wollen wir unsere Teilnehmenden und gesetzliche Vertreter darauf hinweisen, dass auch durch unsere umsichtige und fürsorgliche Betreuung, dies nicht ausgeschlossen werden kann. 

10.2 Ebenso wollen wir Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der exponierten Orte der Programme die technische, logistische, medizinische Rettungsversorgung eingeschränkt zur Verfügung stehen kann und somit auch kleinere Verletzungen und Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Zudem erwarten wir von jedem Teilnehmenden ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit. 

10.3 Ebenso wollen wir die Erziehungsberechtigten dazu anhalten ihren Minderjährigen ein umsichtiges und eigenverantwortliches Verhalten an den Tag zu legen. Daher raten wir Ihnen in solchen Situation strikt den Anweisungen des Guides Folge zu leisten.

10.4 Weiter empfehlen wir den Teilnehmenden unserer Programme einen umfassenden Versicherungsschutz (Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung) für das In- und Ausland zu tragen.

 

§ 11 Haftung

11.1 Der Veranstalter haftet für das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Leistungen.

11.2 Im Falle eines Unfalls ist dieser schnellstmöglich inkl. Unfallhergang schriftlich an den Veranstalter zu melden.

11.3 Die Teilnahme an Veranstaltungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, erfolgt auf eigene Gefahr. TeamExperience (eine Marke von SportExperience) haftet insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

11.4 Unsere Haftspflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden mit einer Summe bis zu 5.000.000 €. 

11.5 Unsere vertragliche Haftung wird beschränkt,

  • soweit Ihnen ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugeführt wird, oder
  • soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

11.6 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in Angebot und Bestätigung als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

11.7 Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.  

 

§ 12 Sonstiges

12.1 Das Kopieren, vervielfältigen oder verwenden von Bildern, Texten oder Textpassagen der Ausschreibungen, Angebote oder dieser Webseite ist verboten. Alle Rechte behält sich der Veranstalter vor.

12.2 Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass TeamExperience Bilder und Videos von Programmen, Touren und Events uneingeschränkt nutzen darf. 

12.3 Für die Internetpräsenz gilt: Trotz sorgfältiger Prüfung übernimmt der Herausgeber keinerlei Gewähr für Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit auf dieser Website veröffentlichen Informationen.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Zusätzliche oder abweichende Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

13.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des Gesamtvertrages zur Folge. Gleiches gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

13.3 Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz des Veranstalters sachlich ausschließlich zuständige Gericht.

Haftungsausschluss (Disclaimer)

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